In seiner Covid-19-Verordnung «Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs» hat der Bundesrat festgelegt, dass sich Rückreisende aus gewissen Ländern in Quarantäne begeben müssen.
Spieler*innen und Trainer*innen, die innerhalb der letzten 14 Tage aus einem dieser Länder zurückgekommen sind, müssen sich während 10 Tagen in Quarantäne begeben. Es ist diesen Personen während dieser Zeit strikt verboten, am Trainings- oder Spielbetrieb des FCOP teilzunehmen. Im Falle einer Zuwiderhandlung schliesst der FCOP vereinsinterne Sanktionierungen nicht aus.
Hier findet sich die aktuelle Liste der betroffenen Länder.